ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT
Die Pädagogische Hochschule Steiermark ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website
www.phst.at
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web - WCAG 2.1" vereinbar.
Die nachstehenden Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Aus technischen Gründen fehlt aktuell für Banner der Alternativtext, sodass diese Information für Screenreader-Benutzer*innen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.1.1 (Nicht-Text-Inhalte) nicht erfüllt. Wir bemühen uns, dies beim nächsten Relaunch der Website zu beheben.
Auf der Startseite der Website befindet sich ein Fly-in, dessen Information für Screenreader-Nutzer*innen nicht zugänglich ist. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 1.2.1 (reine Audio- und Videoinhalte) nicht erfüllt. Bei dem Fly-in handelt es sich um reine Werbeinformation und alle relevanten Inhalte sind über Links auf der Startseite barrierefrei zugänglich.
b) Unverhältnismäßige Belastung
Es ist nicht möglich, für alle, über unsere Website veröffentlichten Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir sind der Ansicht, dass eine generelle Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde. Bei konkretem Bedarf – insbesondere für Zwecke des Einsatzes im Unterricht – bemühen wir uns Videos mit Audiodeskription zu versehen.
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Einige, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzer*innen nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.
Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten.
Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.
Inhalte und Anwendungen von Plattformen zum E-Learning und für Videokonferenzen, die über die Website der PHSt aufgerufen werden können, liegen nicht im Einflussbereich der PHSt. Die PHSt bemüht sich aber nur solche Plattformen einzusetzen, deren Anwendungen den Kriterien der Barrierefreiheit entsprechen. Bei diesbezüglichen Problemen leiten wir diese gern an die jeweiligen Anbieter weiter und beraten und unterstützen wir gern beim Einsatz alternativer Systeme.
Inhalte von Dritten von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich der Pädagogischen Hochschule Steiermark liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 15.02.2021 erstellt.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung durch die Pädagogische Hochschule Steiermark gem. Artikel 3 Absatz 1 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2018/1523 der Kommission
Feedback und Kontakt
Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.
Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern, so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.
Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an oeffentlichkeit@phst.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webpage oder des Dokuments an.
Kontakt
Pädagogische Hochschule Steiermark
Zentrum für Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail:
oeffentlichkeit@phst.at
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit, können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.
Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihn zurechenbaren Einrichtung beziehen.
Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.